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Mit Main-Zelt modernisieren und bis zu 20.000,- € Zuschuss vom Staat sichern

Modernisieren oder renovieren Sie jetzt ihren Außenbereich mit unseren Sonnenschirmen oder Zelten sowie der passenden Ausstattung wie Beleuchtung, Heizstrahlern uvm. Diese Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten werden von der Bundesregierung mit bis zu 20.000,- € im Monat bezuschusst (auch rückwirkend bis März 2020).

Modernisieren Sie Ihre Außengastronomie und sichern sich so die Zuschüsse vom Staat.

Mit unseren verschiedensten Sonnenschirmmodellen welche sich perfekt mit Ausstattungen wie u.a. LED-Beleuchtung, Heizstrahlern und auch Seitenwänden ergänzen lassen können wir Ihnen dabei helfen einen Außenbereich mit Ihnen zu gestalten der perfekt Ihren Bedürfnisse entspricht. Unserer hochwertigen Schirme und auch Zelte werden in unserer eigenen Manufraktur in der Türkei hergestellt wodurch wir kurze Lieferwege haben und ausgezeichnete Qualität zu fairen Preisen anbieten können.

Was sind förderfähige Investitionen für den temporären Außen-Betrieb?

 

Was sind förderfähige Fixkosten in der Überbrückungshilfe III?
Zum bereits geltenden Spektrum förderfähiger Fixkosten der Überbrückungshilfe III erweitert die Bundesregierung die Bandbreite der Investitionskosten z.B. in Digitalisierung und Hygienemaßnahmen. Neu ist z.B. die Förderfähigkeit von Anschaffungen und/oder die Erweiterung von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Abgabenordnung (AO). Für Händler und Gastronomen bedeutet dies, dass die Investitionskosten in oder die Aufrüstung bestehender Registrierkassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) als förderfähige Kosten anerkannt sind.

Wer erhält den neuen Eigenkapitalzuschuss in der Überbrückungshilfe III?
Anspruchsberechtigt sind Betriebe, die im Förderzeitraum von November 2020 bis Juni 2021 in mindestens drei Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten haben bzw. verzeichnen. Dabei ist unerheblich, ob die entsprechenden Monate unmittelbar aufeinander folgen oder nicht. Es werden sämtlich die Monate berücksichtigt, für die Überbrückungshilfe III beantragt wurde.

Wie stellen Sie den Antrag?
Sprechen Sie wegen der Beantragung der Fördermittel einfach direkt Ihren Steuerberater an. Dieser kann Ihnen die Vielzahl der Hilfen und Fördergelder erörtern, auch hilfreich für mehr Infos zu dem Thema ist folgender Link: https://www.unternehmenswelt.de/faq-ueberbrueckungshilfe-iii-und-eigenkapitalzuschuss

 

Weitere Details zu den Coronahilfen finden Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gerne machen wir Ihnen Vorschläge und ein auf Sie zugeschnittenes Angebot. Passend für Ihren Bedürfnissen und auch dem gewünschten Budget. Rufen Sie uns gern auch an: +49 (0) 9367 9898493 oder kontaktieren Sie uns per Mail unter: verkauf@main-zelt.de 

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