Telefonische Beratung: +41 ( 0 ) 76 450 33 99 Mo - Fr von 8:00 - 18:00 Sa von 9:00 - 15:00

Überbrückungshilfe verlängert und erweitert bis 30.09.2021

Mit den Überbrückungshilfen stellt die Bundesregierung umfassende Unterstützung für betroffene Unternehmen in der Corona-Pandemie bereit. Überbrückungshilfe III wird jetzt Überbrückungshilfe III Plus und bis Ende September 2021 verlängert und nochmals deutlich erweitert.

Die wichtigsten Änderungen:

  1. Verlängerung der Überbrückungshilfe III: Die Überbrückungshilfe III wird bis zum 30. September 2021 verlängert. Die bewährte Fixkostenunterstützung ermöglicht es Unternehmen und Soloselbständigen, Zuschüsse zu den Fixkosten zu erhalten. Voraussetzung ist ein Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahre 2019 um mehr als 30 Prozent. Bei höheren Umsatzeinbrüchen gibt es weitere Zuschläge (Eigenkapitalzuschuss). Und für besonders betroffene Branchen wie die Reisewirtschaft, die Veranstaltungsbranche sowie den Einzelhandel gibt es zusätzliche Regelungen.
  2. Höhere Obergrenzen für insgesamt erhaltene Hilfen:
  3. Verlängerung und Ausbau der Neustarthilfe für Soloselbständige
  4. Restart-Prämie nützt den Beschäftigten
  5. Insolvenzen möglichst verhindern

Mit unseren verschiedensten Sonnenschirmmodellen welche sich perfekt mit Ausstattungen wie u.a. LED-Beleuchtung, Heizstrahlern und auch Seitenwänden ergänzen lassen können wir Ihnen dabei helfen einen Außenbereich mit Ihnen zu gestalten der perfekt Ihren Bedürfnisse entspricht. Unserer hochwertigen Schirme und auch Zelte werden in unserer eigenen Manufraktur wodurch wir kurze Lieferwege haben und ausgezeichnete Qualität zu fairen Preisen anbieten können.

Was sind förderfähige Investitionen für den temporären Außen-Betrieb?

Was sind förderfähige Fixkosten in der Überbrückungshilfe III?
Zum bereits geltenden Spektrum förderfähiger Fixkosten der Überbrückungshilfe III erweitert die Bundesregierung die Bandbreite der Investitionskosten z.B. in Digitalisierung und Hygienemaßnahmen. Neu ist z.B. die Förderfähigkeit von Anschaffungen und/oder die Erweiterung von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Abgabenordnung (AO). Für Händler und Gastronomen bedeutet dies, dass die Investitionskosten in oder die Aufrüstung bestehender Registrierkassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) als förderfähige Kosten anerkannt sind.

Wie stellen Sie den Antrag?
Sprechen Sie wegen der Beantragung der Fördermittel einfach direkt Ihren Steuerberater an. Dieser kann Ihnen die Vielzahl der Hilfen und Fördergelder erörtern, auch hilfreich für mehr Infos zu dem Thema ist folgender Link: https://www.unternehmenswelt.de/faq-ueberbrueckungshilfe-iii-und-eigenkapitalzuschuss

Weitere Details zu den Coronahilfen finden Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/ueberbrueckungshilfe-lll-plus.html
Alle Angaben ohne Gewähr.

Gerne machen wir Ihnen Vorschläge und ein auf Sie zugeschnittenes Angebot. Passend für Ihren Bedürfnissen und auch dem gewünschten Budget. Rufen Sie uns gern auch an: +49 (0) 9367 9898493 oder kontaktieren Sie uns per Mail unter: verkauf@main-zelt.de 

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.